Mitglied werden

Bevor Sie sich für einen Kleingarten entscheiden, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
- Habe ich Freude an Gartenarbeit?
- Schätze ich die Natur und die Möglichkeit, sie aktiv zu gestalten?
- Möchte ich eigenes Obst und Gemüse ernten?
- Habe ich genügend Freizeit, um die Pflege eines Gartens sicherzustellen?
- Werden mein Partner und meine Familie mich bei der Gartenarbeit unterstützen?
- Bin ich bereit, mich in das Vereinsleben einzubringen?
- Welche Fähigkeiten kann ich zum Vereinsleben beitragen?
- Kann ich mir vorstellen, aktiv am Vereinsleben oder im Vorstand mitzuwirken?
Ein Kleingarten ist mehr als nur ein Ort der Erholung
Unser Kleingarten soll vor allem naturnah und gärtnerisch bewirtschaftet werden. Es handelt sich nicht um einen reinen Freizeit- oder Erholungsraum. Für die Nutzung gelten feste Vorschriften, die durch den Vorstand regelmäßig überprüft werden.
Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden. Die übrige Fläche kann als Erholungsbereich mit Rasen oder Zierpflanzen gestaltet werden, auch ein Gartenhaus ist meist vorhanden. Bitte beachten Sie, dass unsere Gärten mit Wasseranschlüssen ausgestattet sind, jedoch weder Strom- noch Abwasseranschlüsse vorhanden sind. Die Installation einer Solaranlage ist nach Genehmigung möglich. Dauerhaftes Wohnen ist nicht erlaubt, gelegentliches Übernachten hingegen gestattet.
Engagement und Zeitaufwand
Für die Pflege eines Kleingartens sind Interesse an Gartenarbeit und Natur essenziell. Vorwissen ist nicht nötig – die Erfahrung wächst mit der Zeit, und hilfsbereite Gartennachbarn stehen stets mit Rat zur Seite. Ein „grüner Daumen“ ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.
Der Zeitaufwand sollte nicht unterschätzt werden: Von April bis Oktober sollten Sie wöchentlich etwa 10 Stunden für Pflege, Ernte und Verarbeitung einplanen. Besonders in heißen Sommern ist tägliches Gießen unverzichtbar.
Gemeinschaftsarbeit im Verein
Unser Verein wird selbstverwaltet. Das bedeutet, dass wir alle anstehenden Arbeiten gemeinsam erledigen. Viermal im Jahr finden Pflegearbeiten auf den Allgemeinflächen (z. B. Parkplatz, Wege, Vereinsheim) statt, von denen jeder Gartenpächter an mindestens zwei Terminen teilnehmen sollte. Auch die Vorstandsarbeit wird ausschließlich von Mitgliedern des Vereins übernommen.
Aktuell ist unsere Warteliste geschlossen.
Mit 171 Gärten gehört unsere Anlage zu den größeren in München. Daher liegt die Wartezeit wohl etwas unter dem Münchner Durchschnitt.
Interessiert? So geht es weiter:
Wenn die oben genannten Punkte für Sie kein Problem darstellen, dann folgen diese Schritte:
Aufnahme in die Warteliste
Melden Sie sich bei unserem Vorstand, um einen Kennenlerntermin zu vereinbaren. Dabei erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Aufnahme in den Verein und können Fragen stellen. Wenn die Rahmenbedingungen passen, können Sie zunächst Fördermitglied werden.Fördermitgliedschaft
Nach Unterzeichnung des Antrags überweisen Sie den Förderbeitrag eigenverantwortlich bis spätestens 30. September jedes Jahres. Bei verspäteter Zahlung erlischt die Mitgliedschaft automatisch.Gartenwahl und Pachtvertrag
Sobald eine Parzelle frei wird, werden Sie entsprechend Ihres Anmeldezeitpunkts oder unter Berücksichtigung besonderer Vergabekriterien (z. B. Familien mit Kindern, Rentner) informiert. Der Vorstand stellt Ihnen vor Ort den Garten vor.Die bestehenden Bauten und Pflanzungen auf der Parzelle müssen Sie zum ermittelten Zeitwert übernehmen, wodurch sie in Ihr Eigentum übergehen. In den letzten Jahren lagen die Preise dafür so um die 1.000 Euro zur groben Orientierung. Wenn ein neueres Gartenhaus auf dem Grundstück stehen sollte, werden die Kosten höher sein.
Die Parzellen sind durchschnittlich 300 m² groß. Der Pachtpreis beträgt 0,42 €/m², zuzüglich 0,10 €/m² für Instandhaltung der Daueranlagen. Weitere Nebenkosten wie Wasser, Vereinsbeiträge, Versicherungen und öffentliche Lasten kommen hinzu.
Insgesamt belaufen sich die jährlichen Kosten auf etwa 450–600 €.
Verbindliche Regelungen
Die Grundlage für die Nutzung eines Kleingartens bilden die Allgemeinen Pachtbestimmungen und die Gartenordnung, die als Bestandteil des Pachtvertrags gelten.
Wir freuen uns auf engagierte Interessenten, die unsere Leidenschaft für Gartenarbeit und Gemeinschaft teilen!
Den Antrag für die Fördermitgliedschaft können Sie gern auch schon ausgefüllt zum ersten Termin mitbringen.
